Baumschutzfälle

  1. Geht es nach dem Planungsreferat, sollen die Bezirksausschüsse künftig nur noch über Baumschutzfälle entscheiden, die über ein Volumen von fünf Bäumen mit einem Stammumfang von einem Meter in 80 Zentimetern Höhe hinausgehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)