Bausenatsverwaltung

  1. Die Mieter hatten gegen den Vorbescheid der Bausenatsverwaltung geklagt, mit der der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag die Genehmigung für eine Aufstockung der viergeschossigen Häuser erteilt wurde. ( Quelle: TAZ 1992)
  2. Die Bausenatsverwaltung will die Regelung für Mietobergrenzen vereinheitlichen, weil etwa Prenzlauer Berg und Lichtenberg, gegen den erklärten Willen des Senats, Bindungsfristen von fünf bzw. sechs Jahren festgeschrieben haben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)