Die Mieter hatten gegen den Vorbescheid der Bausenatsverwaltung geklagt, mit der der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag die Genehmigung für eine Aufstockung der viergeschossigen Häuser erteilt wurde.
( Quelle: TAZ 1992)
Die Bausenatsverwaltung will die Regelung für Mietobergrenzen vereinheitlichen, weil etwa Prenzlauer Berg und Lichtenberg, gegen den erklärten Willen des Senats, Bindungsfristen von fünf bzw. sechs Jahren festgeschrieben haben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)