Bauvorschriften

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  1. Daher gehen inzwischen auch die Bestrebungen der Behörden dahin, bestehende Bauvorschriften möglichst großzügig auszulegen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Dabei haben die Architekten sich genau an die Bauvorschriften gehalten, also wie steil das Dach sein muss und so weiter. ( Quelle: Tagesschau Online vom 10.09.2004)
  3. Schlamperei, mangelnde Kontrollen und fehlende Bauvorschriften haben sich nun gerächt und zu unnötig vielen Opfern geführt, hieß es. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.05.2003)
  4. Der engagierte Bürgermeister Klaus Fleck, selbst Bauingenieur, hat in den letzten zehn Jahren durch entsprechende Verträge mit den Bauträgern bereits beim Grundstücksverkauf und über lokale Bauvorschriften bewirkt, daß diese Modellsiedlung entstand. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Die Überschwemmungen in Jakarta werden Umweltexperten zufolge auch durch die Nichtbeachtung von Bauvorschriften begünstigt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 31.01.2002)
  6. Auch wurde zunehmend Kritik an der Missachtung von Bauvorschriften und dem unkontrollierten Abholzen von Wäldern in der erdbebengefährdeten Region laut. Bäume hätten viele der verheerenden Erdrutsche verhindern können, hieß es. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.01.2001)
  7. Und 20 bis 30 der phantasievollen, aber in Widerspruch zu allen Bauvorschriften und Naturschutzbestimmungen errichteten Villen müssen abgerissen werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.03.2004)
  8. Seit einiger Zeit üben sich die Behörden in Schadensbegrenzung: Neuen Bauvorschriften nach dürfen Gebäude nur noch mit gebietstypischen Schieferplatten (Pizarra) gedeckt werden, die Fassade muß zu 65 Prozent aus Pyrenäensteinen bestehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Um 9 Uhr wird erst mal geprüft, ob die schnittigen Kisten auch den Bauvorschriften des "Deutschen Seifenkisten Derby e. V." entsprechen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  10. Es gibt zwar Geräusch- und Bauvorschriften für die Bikes, doch die Amerikaner müssen ihre Maschinen nur ein einziges Mal dem Gesetzeshüter vorführen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
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