Bayerische Oberste Landesgericht

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  1. In einem richtungweisenden Beschluss hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht zugunsten des Treppenlifts entschieden: Die Belange der Gehbehinderten wögen schwerer als die geringfügige Beeinträchtigung der anderen durch den Lift. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2003)
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