In einem richtungweisenden Beschluss hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht zugunsten des Treppenlifts entschieden: Die Belange der Gehbehinderten wögen schwerer als die geringfügige Beeinträchtigung der anderen durch den Lift.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2003)