Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat keine grundlegenden Bedenken gegen die Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
( Quelle: Frankenpost vom 30.09.2005)
Das entschied jetzt der Bayerische Verfassungsgerichtshof, nachdem ein Patient 1985 Einblick in die Krankenunterlagen einer psychiatrischen Anstalt verlangt hatte, in der er 1959 behandelt worden war.
( Quelle: )
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigte nach Angaben eines Spechers eine entsprechende Eilentscheidung vom April 1993 endgültig.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)