Bedachung

  1. Und als die beiden Denkmalschützer eine Eintragung im städtischen Saalbuch aus dem Jahr 1680 fanden, der die "weiche Bedachung" ausdrücklich verbot, da beriefen sich die gesetzestreuen Beamten flugs auf ebendiese Verordnung. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)