Bedarfsgemeinschaft

  1. Das müssen nur noch die Familienmitglieder aus der Bedarfsgemeinschaft, die im gemeinsamen Haushalt leben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.07.2004)
  2. Leistungsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft Lebenden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.04.2003)
  3. Für Stephan Felisiak vom Jobcenter in Kreuzberg-Friedrichshain sind falsche Angaben zur Partnerschaft "rechtlich nur schwer nachzuweisen" - ob eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialgesetzbuchs bestehe, möchte er nicht beurteilen wollen. ( Quelle: Die Welt vom 05.09.2005)
  4. Und gilt unsere Tochter (19), die noch bei uns lebt, eigentlich als eigene Bedarfsgemeinschaft? ( Quelle: Tagesspiegel vom 29.08.2005)
  5. "Es gibt aber auch eine seltsame Zellteilung der Bedarfsgemeinschaften wo Partner ausziehen, um eine neue Bedarfsgemeinschaft zu gründen", kritisierte er. ( Quelle: Aachener Zeitung vom 30.06.2005)
  6. In einem Gesetzentwurf zur grundlegenden Änderung der Hartz-IV-Gesetze werden außerdem bessere Zuverdienstmöglichkeiten und ein Verzicht auf die Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft verlangt. ( Quelle: Yahoo News vom 18.10.2005)
  7. Die meisten Beschwerden beträfen das Thema Bedarfsgemeinschaft, wird Bergmann zitiert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.12.2004)
  8. Für jeden, der in der Bedarfsgemeinschaft lebt, gilt ein Grundfreibetrag für Barvermögen in Höhe von 200 Euro je Lebensjahr, mindestens 4 100 Euro und höchstens 13 000 Euro. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.08.2004)
  9. Am häufigsten würden die Regelungen von Hartz IV zur Einkommensanrechnung und zur Bestimmung einer Bedarfsgemeinschaft angefochten, erklärte der BSG-Sprecher. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.01.2005)
  10. Die Bundesregierung schätzt, dass 469 000 bisherige Arbeitslosenhilfebezieher nicht bedürftig sind - weil sie ein zu hohes Vermögen besitzen, das erst aufgebraucht werden muss oder weil das Einkommen des Partners in der Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist. ( Quelle: Abendblatt vom 14.08.2004)