Beeinträchtigungsgefahr

  1. Mit den Besonderheiten des Falles "Camel Tours" (BGH, NJW-RR 1987, 1389 = LM § 823 (Ag) BGB Nr. 13 = GRUR 1987, 711 (713)), aufgrund derer der BGH eine solche Beeinträchtigungsgefahr verneint hat, ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)