Beförderungsdienstleistungen

  1. Als marktbeherrschendes Unternehmen für Postdienste in Deutschland ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Konkurrenten Beförderungsdienstleistungen anzubieten. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Beförderungsdienstleistungen sind davon aber ausgenommen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.03.2005)