Als marktbeherrschendes Unternehmen für Postdienste in Deutschland ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Konkurrenten Beförderungsdienstleistungen anzubieten.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Beförderungsdienstleistungen sind davon aber ausgenommen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.03.2005)