Begleitvergehen

  1. Da Desertion und ihre im Krieg notwendigen Begleitvergehen, etwa Diebstahl von Lebensmitteln oder Zivilkleidung, auch heute strafbar seien, würden die Urteile in solchen Fälle eben doch nicht als Unrecht verurteilt, so Volker Beck von den Grünen. ( Quelle: TAZ 1997)