Begrndung

  1. Begrndung: Grobe Pflichtverletzung und Unfhigkeit im Amt. ( Quelle: Südwestrundfunk vom 27.09.2005)
  2. Der Vorstandsvorsitzende habe den Ludwigshafener Chemiekonzern in ein weltweit anerkanntes Vorzeigeunternehmen verwandelt, hie es zur Begrndung. ( Quelle: Südwestrundfunk vom 18.11.2005)
  3. Zur Begrndung erklrte das BSG, das Gesetz ziele speziell auf NS-Verbrechen ab. ( Quelle: Südwestrundfunk vom 25.11.2005)