Preise sind dann wirklich vergleichbar, es gibt keine auf- und abwertungsbedingten Preis- oder gar Beihilfen- und Prämienveränderungen.'
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Wenn sie allerdings für solche Ereignisse noch zusätzliche öffentliche Mittel erhielten, um jederzeit die Privaten überbieten zu können, sei dies ein Verstoß gegen die europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsregeln.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)