Beihilfen-

  1. Preise sind dann wirklich vergleichbar, es gibt keine auf- und abwertungsbedingten Preis- oder gar Beihilfen- und Prämienveränderungen.' ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Wenn sie allerdings für solche Ereignisse noch zusätzliche öffentliche Mittel erhielten, um jederzeit die Privaten überbieten zu können, sei dies ein Verstoß gegen die europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsregeln. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)