Bis Ende März sollen alle verfügbaren Akten - auch die der Beihilfestelle - zusammengetragen werden.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Die Beihilfestelle maße sich hier als dritte Prüfungsinstanz neben den beiden Ärzten Vollmachten an, die ihr nicht zustehen und die sie inhaltlich auch gar nicht ausfüllen könne.
( Quelle: TAZ 1987)