Beihilfestelle

  1. Bis Ende März sollen alle verfügbaren Akten - auch die der Beihilfestelle - zusammengetragen werden. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. Die Beihilfestelle maße sich hier als dritte Prüfungsinstanz neben den beiden Ärzten Vollmachten an, die ihr nicht zustehen und die sie inhaltlich auch gar nicht ausfüllen könne. ( Quelle: TAZ 1987)