Beihingen

  1. Beihingen und in der Schloßkelter statt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Beihingen an. Grund und Boden fürs eigene Häusle kann indes nur erwerben, wer seit mindestens einem Jahr in Freiberg seinen Hauptwohnsitz hat, oder mindestens fünf Jahre als Pendler in der Stadt arbeitet. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)