Beitragsaufschlag

  1. Nach Schmidts Vorschlag sollen gesetzlich Versicherte nun ab Juli 2005 über einen Beitragsaufschlag 0,9 Prozent ihres Einkommens für Zahnersatz und Krankengeld an die Krankenkassen abführen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.09.2004)