Bekanntmachungsblatt

  1. Satzungen sind im amtlichen Bekanntmachungsblatt oder durch Abdruck in einer zumindest regelmäßig erscheinenden Zeitung, in der auf den amtlichen Bekanntmachungsteil hingewiesen wird, bekanntzumachen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Auch das amtliche Bekanntmachungsblatt vermochte die Mitteilung aus dem Rathaus erst in seiner mittags erscheinenden Dienstagsausgabe abzudrucken. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)