Der SPD geht es nach Schmidts Worten 'im Spannungsfeld zwischen Bekenntnisfreiheit und Minderheitenschutz' darum, 'im Gespräch zwischen den Beteiligten vernünftige, sachorientierte und im Schulalltag praktikable Lösungen auszuloten'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die Schulverwaltung müsste nach Grundgesetz, Artikel 4 (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit) die Verantwortung für ein ausgewogenes Ergebnis tragen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Die Bekenntnisfreiheit als solche wird nicht eingeschränkt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 05.04.2004)