Belegstelle

  1. Sie müßten dann behaupten, die Berufung auf jene "wörtlich angegebene Belegstelle" (Zitat-Definition des Duden) sei mehr als nur Hilfsmittel "zur Unterstützung eigener Ausführungen oder zur Auseinandersetzung mit fremden Gedanken". ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)