Belehrungsschreiben

  1. Es müßte dann dem Beschwerdeführer in einem Belehrungsschreiben mitgeteilt werden, daß man in Karlsruhe dazu neigt, sich dem Spruch des Landesverfassungsgerichts anzuschließen, und deshalb die Rücknahme der Verfassungsbeschwerde empfiehlt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)