Belohnungsaktion

  1. "Wenn jemand Geld ausgeben kann, um Leute umzubringen, kann ich auch Geld ausgeben, um den Auftraggeber herauszubekommen", verteidigte Immobilienmakler Schmidt am ersten Prozeßtag vergangene Woche seine Belohnungsaktion. ( Quelle: TAZ 1987)