Eine Herabsetzung von Leistungen solle nicht mehr im Bemessen der Aufsichtsbehörde liegen.
( Quelle: Die Welt Online vom 21.10.2004)
Mehreinnahmen könnten die gesetzlichen Kassen demnach erzielen, wenn Obergrenze von maximal 6525 Mark Bruttoeinkommen monatlich zum Bemessen der Kassenbeiträge angehoben würden.
( Quelle: DIE WELT 2001)