Berücksichtigung

  1. Der Jahresverlust der AG betrug 19 Millionen Mark. Im Konzernabschluss wird unter Berücksichtigung dieses Ertrags aus Verlustübernahme ein Fehlbetrag von fünf Millionen Mark ausgewiesen, nach 44 Millionen Mark im Vorjahr. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Der Lohn von DFB-Teamchef Rudi Völler: Bodes Berücksichtigung für die Startelf beim Viertelfinale gegen Paraguay. ( Quelle: Die Welt Online vom 20.06.2002)
  3. Der Rundfunkauftrag festgelegt und geregelt im "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland" schreibt die Berücksichtigung von Minderheiten vor. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Die spezifische Ausbildung von Soldaten müßte besondere Berücksichtigung finden und wird als limitierender Faktor wirken. ( Quelle: FAZ 1994)
  5. Verkaufskosten, allgemeine Kosten und Verwaltungskosten blieben mit ca. US$ 42,7 Mio. konstant, obwohl diese Kosten im dritten Quartal aus den kürzlichen Übernahmen von Socop und VCH Berücksichtigung fanden. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  6. Ohne Berücksichtigung von Firmenverkäufen oder Ausgliederungen sei die Zahl der Konzernmitarbeiter 1996 um durchschnittlich vier Prozent gesunken. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  7. Wie das Staatsministerium mitteilte, richtet sich das Stipendium an deutsche und französische Wissenschaftler, die auf dem Gebiet der deutschen und französischen Literatur oder Geschichte unter besonderer Berücksichtigung des Werkes von Jünger forschen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  8. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Ebit) möchte er um fünf Prozent erhöhen, ohne Berücksichtigung der Erträge aus der verkauften Beteiligung an der Gasversorgung Süddeutschland. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.02.2003)
  9. Dabei werden unter Berücksichtigung persönlicher Wünsche die Aufgaben und Ereignisse lebensnah und locker an die Teilnehmer vermittelt, den erhobenen Zeigefinger sucht man vergebens. ( Quelle: Die Welt Online vom 13.04.2004)
  10. Der Senat ist schließl. - wiederum in Übereinstimmung mit Wilhelm (a.a.O.) - der Auffassung, daß unter Berücksichtigung des Gebotes der Verhältnismäßigkeit eine Abstufung der Auskunftsarten zu beachten ist: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)