Beratungsumfang

  1. Der Apothekenleiter ist heilberuflichen Grundsätzen verpflichtet und diese erarbeitet er in der Regel mit seinem Personal was die Beratungsqualität und den Beratungsumfang angeht. ( Quelle: Tagesschau Online vom 23.07.2003)
  2. Vorher dürfe es keinesfalls einen Abbau geben, zumal sein Haus noch einen hohen Beratungsumfang in Brandenburg realisieren muss, das keinen eigenen Landesbeauftragten mehr hat. ( Quelle: Die Welt 2001)