Geht z. B. der Erbfall der Enteignung voraus, ist jeder Miterbe selbständiger Berechtigter, so daß sein Anteil ohne summenbedingte Minderung gesondert zu berechnen ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Für Erlösansprüche, die im Fall des § 6 VI a 4 VermG oder § 16 InVorG geltend gemacht werden können, oder Entschädigungsansprüche für Unternehmen, ist die Feststellung, wer "Berechtigter" i. S. des VermG ist, dagegen strittig (2).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Entspricht der einzuziehende Erbschein der materiell richtigen Erbrechtslage, kann der wahre Erbe weiterhin als Berechtigter über Nachlaßgegenstände wirksam verfügen, ohne auf den Erbschein angewiesen zu sein.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Damit gibt sich aber der Unterschriftsleistende noch nicht als Berechtigter aus, sondern erklärt lediglich, daß er den Auszahlungsbetrag empfangen hat.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In Ansehung dessen hat das BezG Potsdam nur solche Investitionskonzepte Berechtigter als berücksichtigungsfähig angesehen, die im Verfahren nach § 3a VermG spätestens bis zum Erlaß des Ausgangsbescheides vorgelegt worden waren (78).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)