BerlVerfGH

  1. Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde vor dem BerlVerfGH kann sich die Frage nach dem Gehalt eines bundesgrundrechtlichen Grundrechts nur als Vorfrage stellen (vgl. dazu BerlVerfGH, NJW 1993, 513). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde vor dem BerlVerfGH kann sich die Frage nach dem Gehalt eines bundesgrundrechtlichen Grundrechts nur als Vorfrage stellen (vgl. dazu BerlVerfGH, NJW 1993, 513). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)