Datum: 24.11.2001 Ressort: Beruf u. Karriere Autor: -AUFKLÄRUNG: Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit nur vorübergehend verringern wollen, müssen sich selbst darum kümmern, unter welchen Bedingungen sie später wieder aufstocken können.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.11.2001)
Datum: 01.12.2001 Ressort: Beruf u. Karriere Autor: -KRANKHEIT: Wer im Krankheitsfall seinem Arbeitgeber wiederholt kein ärztliches Attest abgibt, riskiert eine fristlose Kündigung.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.12.2001)