Berufsgenossenschaften

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  1. Das Heim, das heute von 14 Berufsgenossenschaften getragen wird, ist das erste dieser Art in Deutschland gewesen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Die Privatisierung der Berufsgenossenschaften - verbunden mit einer Leistungsanpassung an das Niveau der Privatunfallversicherer - hat gegenwärtig keine maßgeblichen Befürworter mehr, weil insbesondere Aspekte der Prävention dagegen sprechen. ( Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1999)
  3. Die Berufsgenossenschaften als Träger der Unfallversicherung sind für die Arbeitnehmer bisher beitragsfrei und werden alleine von den Arbeitgebern finanziert. ( Quelle: Spiegel Online vom 19.08.2004)
  4. Darauf könnten nun die Gewerkschaften bei den Berufsgenossenschaften dringen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Selbst wenn Angehörige einen Frührehaplatz gefunden haben, müssen viele von ihnen mühsam kämpfen, bis Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften der Kostenübernahme zustimmen. ( Quelle: TAZ 1995)
  6. Daneben gibt es für den Bereich der Landwirtschaft wieder 19 Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften und für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände bzw. Ausführungsbehörden des Bundes und der Länder. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Berufstätige, die am Arbeitsplatz erkrankt sind und Entschädigungs- oder Rentenansprüche geltend machen wollen, müssen in der Regel lange Zeit mit den Berufsgenossenschaften um finanzielle Hilfe ringen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  8. Über die mögliche Ausgestaltung des 'Sozial-Audits' hat die SPD bereits mit Berufsgenossenschaften, Arbeitgebern und Gewerkschaften gesprochen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Wegen seiner "verläßlichen Ablehnung der Schadenersatzansprüche" sei er von Berufsgenossenschaften und anderen Versicherungen bevorzugt worden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  10. Die Landesregierung stimme der geplanten Verteilung des Geldes über die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu, lehne aber eine finanzielle Beteiligung der Länder an dem Ausgleich ab. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
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