Damit hat sie lediglich zum Ausdruck gebracht, daß das eingereichte Exemplar der Berufungs- und Berufungsbegründungsschrift mit dem Text einer vonRechtsanwält G. unterzeichneten, dem Gericht aber nicht eingereichten Urschrift übereinstimmt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Nach der Wiedervereinigung veröffentlichte die Gauck-Behörde eine Dokumentation des Falles, in der neben anderen Originaldokumenten auch die Berufungsbegründungsschrift Gysis vom Juli 1979 abgedruckt wurde.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Die Unterzeichnung des Beglaubigungsvermerkes unter einer Berufungsbegründungsschrift ist nur dann ausreichend, wenn sie von demselben Rechtsanwalt herrührt, der auch die Berufungsbegründung verfaßt hat (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)