Beschaffungspreis

  1. Verluste: Wer Immobilien oder Wertpapiere unter dem Beschaffungspreis verkauft, darf die Verluste nur mit Veräußerungsgewinnen verrechnen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.11.2002)
  2. Steige der Beschaffungspreis für Gas weiter, werde auch das Defizit wachsen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.09.2005)