Verluste: Wer Immobilien oder Wertpapiere unter dem Beschaffungspreis verkauft, darf die Verluste nur mit Veräußerungsgewinnen verrechnen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.11.2002)
Steige der Beschaffungspreis für Gas weiter, werde auch das Defizit wachsen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.09.2005)