Beschwerdewege

  1. Der Gerichtshof hat erst kürzlich entschieden, daß Verwaltungsbehörden, die im Beschwerdewege über Einsprüche von Steuerzahlern wegen angeblich fehlerhafter Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu entscheiden haben, dieses Privileg nicht haben (29). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)