Bespielungszeit

  1. Der ab Beginn 1996 laufende Vertrag zwischen dem Berliner Senat und Peter Schwenkow sieht zunächst eine Bespielungszeit von 10 Jahren vor; dazu kommt eine Verlängerungsoption von zwei mal fünf Jahren, die nur durch den Mieter gekündigt werden darf. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)