Bespitzeln

  1. In der Industrie scheint das Bespitzeln der Mitarbeiter schon gang und gäbe. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.09.2001)
  2. Erlaubt ist das Bespitzeln nur bei Verdacht auf bestimmte schwere Straftaten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 03.07.2003)