Der Ausschuß ist im verfassungsmäßigen Bestätigungsverfahren der erstinstanzliche Gutachter.
( Quelle: Die Welt vom 14.05.2005)
Wenn Finanzmärkte, Händler und Analysten ihr Urteil gefällt haben, wird der Auserwählte zum Bestätigungsverfahren aufs Kapitol geschickt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)