Bestätigungsverfahren

  1. Der Ausschuß ist im verfassungsmäßigen Bestätigungsverfahren der erstinstanzliche Gutachter. ( Quelle: Die Welt vom 14.05.2005)
  2. Wenn Finanzmärkte, Händler und Analysten ihr Urteil gefällt haben, wird der Auserwählte zum Bestätigungsverfahren aufs Kapitol geschickt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)