Bestandsübertragungen

  1. Der Gesetzgeber muss - ebenfalls bis zum 31. Dezember 2007 - sicher stellen, dass bei solchen Bestandsübertragungen die Vermögenswerte erhalten bleiben, die durch die Prämien der Kunden geschaffen worden sind. ( Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 27.07.2005)