Bestandsausländer

  1. Das Angebot der Kommune soll jenen zugute kommen, die nach dem Bundesgesetz keinen Anspruch auf Kurse haben, also so genannte Bestandsausländer (seit längerem hier lebende Migranten) und EU-Bürger. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.03.2005)
  2. So genannte Bestandsausländer, die länger als zwei Jahre in Deutschland leben, müssen sich wie auch EU-Ausländer zunächst hinten anstellen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.01.2005)