Bestechungstatbeständen

  1. Bei der konkreten Fragestellung, ob kirchliche Beamte den Bestechungstatbeständen der §§ 331 ff. StGB unterfallen, wäre überdies dem durch diese Vorschriften geschützten Rechtsgut besondere Beachtung zu schenken. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)