Beteiligungshöhen

  1. Im Gegensatz zu den bayerischen Verlegern, die regelmäßig detailliert publizieren müssen, wem die Zeitungen prozentual gehören, müssen Rundfunkanbieter im Freistaat ihre Beteiligungshöhen nicht offen legen. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.08.2003)