Betrachter

  1. Wie beim Betrachten einer Graphik oder eines abstrakten Gemäldes (so etwa Bilder aus Cummings' Noise- bzw. Sound-Serie) muß der Betrachter das Prinzip der einsinnigen Linearität aufkündigen, so wie er auch aktiv sprachliche Leerstellen zu ergänzen hat. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  2. Beim Durchblättern des Albums defilieren die wichtigsten Personen der jüngeren Egelsbacher Geschichte scheinbar am Betrachter vorbei. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Günter Kloss, der sich als Maler Songe-creux nennt, verlangt vom Betrachter kunsthistorischen Sachverstand um die Anspielungen auf Manierismus und Romantik, Surrealismus und Symbolismus sowie die Phantastische Kunst eines Ernst Fuchs erkennen zu können. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Die Gestalt läuft durch Tore, über Plätze, Straßen und Märkte, und der Betrachter gerät in den Sog der Ziellosigkeit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Eher gucken die Bilder den Betrachter an und zwingen ihn dazu, seine eigene Haltung zu finden und ständig neu zu überprüfen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Auch von der Aufhebung des Originals, der Demokratisierung der Kunst im interaktiven Werk, das erst der Betrachter oder Benutzer vollendet, war viel die Rede, aber wenig zu sehen. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  7. Sie will das erklären, richtet dazu ihre Augen nach oben und streckt die linke Hand aus: "Wenn ich dastehe und nach dem Licht greife, dann füllt das den ganzen Raum", meint sie und schaut gleich danach den ungläubigen Betrachter an. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  8. Mit liebenswürdigem Sarkasmus bringt er die Betrachter zum Schmunzeln. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.03.2003)
  9. Ihre klassisch komponierten Aufnahmen der Golan-Höhen lassen den Betrachter frösteln. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.01.2002)
  10. Als überlegener Betrachter eines Stadtmodells beugt man sich dann über schematisierte Straßenfluchten und testet, ob das Brandenburger Tor nicht auch auf dem Potsdamer Platz stehen könnte. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.07.2002)