"Stars at the Stars" - das mag etwas groß gegriffen sein und ist bei genauerer Betrachtung sogar irreführend.
( Quelle: Die Welt 2001)
Danach geht die Kammer davon aus, daß der Sohn der Kl. einen ernsthaften Willen hat, die von den Kl. als weitere Zeugin in der ersten Instanz benannte, vom AG aus seiner rechtlichen Betrachtung zu Recht unvernommenen Frau B zu heiraten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Bei genauerer Betrachtung ist aber zu erkennen, dass das verarbeitende Gewerbe um 3 Prozent wächst, die negative Entwicklung der Bauwirtschaft den Durchschnitt aber noch immer drückt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.09.2005)
Schlimmer noch - so manche Leinewand ist eingehender Betrachtung nicht unbedingt wert.
( Quelle: Die Welt Online vom 22.04.2002)
Es erinnert bei oberflächlicher Betrachtung in der Tat an eine Tour durch die bajuwarische Kulinarik.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Während Britta Huttenlocher mit fiktiven Landschaftsassoziationen eine aktive Betrachtung ihrer Bilder begünstigt, legt die illusionistische Malerei von Lisa Milroy die Sehweise der Betrachtenden fest.
( Quelle: TAZ 1993)
Die individuelle Schuld der Kollaborateure bleibt jedoch von solcherart differenzierender Betrachtung über die Ursachen der Kollaborationsbereitschaft unberührt; sie wird durch die gesellschaftlichen Umstände jener tragischen Jahre nicht relativiert.
( Quelle: Junge Welt 2001)
Denn bei nüchterner Betrachtung der Lage muß die Zukunft der Partei den Vorrang bekommen, will sich die SPD das erniedrigende Schauspiel von Flügelkämpfen und Abspaltungen, Verrenkungen und Selbstverstümmelungen ersparen.
( Quelle: Die Welt vom 24.05.2005)
Bei genauer Betrachtung entdeckt man - quasi als Antwort - an jedem Stück ein kleines Schildchen mit Kurzcharakteristik und Nummer.
( Quelle: Die Welt Online vom 18.09.2004)
Die Entschädigungslosigkeit mag für kurzfristige Gebrauchsbeeinträchtigungen, die der Geschädigte bei wirtschaftl. vernünftiger Betrachtung durch zumutbare Umdispositionen auffangen kann, gerechtfertigt sein.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)