Laut Engelen-Kefer kann nach dem Riester-Entwurf der Betriebsrat vielmehr nur im Fall von Betriebsänderungen externe Gutachter bestellen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Das bedeutet aber keine starre Anwendung Übertragung dieses Zahlen- und Prozentschemas auf Betriebsänderungen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)