Betriebsarbeiters

  1. Die Entgelte dürfen nicht "unzulänglich" sein (§ 19 Abs. 1 Satz 2 HAG), wobei die Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Betriebsarbeiters einen Maßstab abgeben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)