Betriebsgrundstücks

  1. Demnach müssen zumindest offensichtliche Schäden vor Verlassen des Betriebsgrundstücks gemeldet werden. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 10.10.2002)
  2. Die Zweiterschließung eines Betriebsgrundstücks durch eine weitere Straße führt grundsätzlich sofort zu Betriebsausgaben. ( Quelle: Steuer 96, UB Media)