Betriebskostenabrechung

  1. Vermieter sparen sich viel Ärger, wenn sie ihren Mietern die jährliche Betriebskostenabrechung pünktlich zukommen lassen - also spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. ( Quelle: Die Welt vom 05.03.2005)