Betriebsräumung

  1. Bereits am 22. September 1944 hatte die Reichs-presse Berlin alle Zeitungsverlage in einem geheimen Schreiben angewiesen, im Falle der Betriebsräumung sämtliche Maschinen mitzunehmen oder unbrauchbar zu machen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)