Beurteilung der Aussichten

  1. Zur offenbar gegenteiligen Einschätzung des Polizeipsychologen sei folgender Hinweis erlaubt: Seine skeptische Beurteilung der Aussichten, den Täter durch die Androhung von Gewalt zum Reden zu bringen, wurde durch die nachfolgende Realität widerlegt. ( Quelle: Die Zeit (51/2004))