Die von der Kl. gehandhabte Bevorschussung hatte bei näherem Zusehen einen ausgesprochenen Vertragsstrafencharakter.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der Kunde der Bank zahlt sofort eine Factorgebühr von 0,5 bis 1,5 Prozent des Rechnungswertes sowie Zinsen für die Bevorschussung des ausgezahlten Betrages.
( Quelle: TAZ 1996)