Auch sei S. einschlägig vorbestraft und nie reibungslos durch eine Bewährungszeit durchgekommen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.11.2001)
Eine Bewährungszeit von fünf Jahren war festgesetzt worden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.06.2002)
Der Angeklagte, der während seiner Bewährungszeit wieder straffällig wurde, habe die erneute Bewährung alleine seinem Geständnis zu verdanken.
( Quelle: Abendblatt vom 04.12.2004)
Ein weiterer Angeklagter erhielt eine einjährige Haftstrafe ohne Bewährung, weil er die vorgeworfenen Straftaten in seiner Bewährungszeit begangen hatte.
( Quelle: ZDF Heute vom 05.11.2002)