BewG

  1. Für die Ansprüche nach dem StrRehaG gilt die Befreiung nach § 111 Nr. 5d BewG entsprechend. Ich bitte, den Erlaß in die Vermögensteuerkartei aufzunehmen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Noch mehr atmete ich auf, als ich feststellte, daß Paragraph 103a des BewG weggefallen ist. ( Quelle: Die Zeit 1996)