Bewachungskosten

  1. Beide Gerichte betonten, dass es sich nicht um Hausmeisterkosten, sondern um Bewachungskosten handele. ( Quelle: N24 vom 29.07.2005)
  2. Allein der Bau kostete 650.000 Mark; in Zukunft fallen noch Wartung, Grundstücksmiete und die Bewachungskosten an. ( Quelle: TAZ 1996)