Beweiserhebungsmittel

  1. Denn das neue Bundesgesetz für Untersuchungsausschüsse vom Juni 2001, das aber erst für neu einberufene Ausschüsse gilt, erwähne die Vereidigung als Beweiserhebungsmittel nicht mehr. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.11.2001)